Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wuppertal vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Anzahl der Plätze
48
Mitarbeiterqualifikation
Fachkräfte der Jugendhilfe, Therapeuten und Psychologen
Aufnahmealter/
Betreuungsalter
Aufnahmealter: 6-14 Jahre
Häufigkeit/Umfang
Gesetzliche Grundlage
Angebotsbeschreibung
Zielgruppe/Indikation
Die Maßnahme ist geeignet, wenn
die hohe Problembelastung des Herkunftsmilieus
und der/des Herkunftsfamilie
(-systems) bei den Kindern und Jugendlichen zu vielfältigen, gravierenden oder
komplexen Entwicklungsstörungen auf sozialer, psychischer, emotionaler
und/oder körperlicher Ebene geführt hat,
Kinder und Jugendliche als verhaltensauffällig
im sozialen und/oder emotionalen Bereich gelten,
Kinder und Jugendliche von seelischer
Behinderung bedroht sind oder seelisch behindert sind,
ihre Erziehung und Entwicklung auch mit
stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden
kann,
eine ambulante, teilstationäre oder stationäre
Behandlung oder pädagogische Betreuung nicht ausgereicht hat,
emotionale und soziale Entwicklungsstörungen
auch durch somatische Entwicklungsstörungen begründet und/oder kompliziert
sind und eine evt. erforderliche somatische Krankenhausbehandlung abgeschlossen
ist,
wenn die Problematik eine enge Verzahnung von
pädagogisch-heilpädagogischen, einzel-, gruppen-, familientherapeutischen
sowie schulischen Maßnahmen über einen Zeitraum von ca. 10 bis 18 Monaten
erfordert, so dass sie von weniger verzahnten Hilfesystemen nicht ausreichend
geleistet werden können; ergänzend stehen krankenkassenfinanzierte kinderpsychiatrische
Leistungen zur Verfügung,
das Aufnahmealter zwischen 6 Jahren und in der
Regel 14 Jahren liegt.
Ausschlusskriterien
Die Maßnahme ist nicht
geeignet, wenn
wegen erheblicher Beziehungsstörungen die Kinder
und Jugendlichen primär dissozial und nicht gruppenfähig sind, mit völlig
fehlender Bereitschaft, basale Regeln und Normen zu akzeptieren und bei
gleichzeitigem oder alleinigem Vorliegen von ausgeprägter Fremd-, Eigengefährdung
oder Delinquenz,
eine akutpsychiatrische Einrichtung für Kinder
u. Jugendliche oder eine Einrichtung für geistig Behinderte oder
Körperbehinderte angezeigt ist.
Kontinuierliche (kassenfinanzierte) kinder- und
jugendpsychiatrische/fachärztliche Begleitung der pädagogischen,
psychologischen, psychotherapeutischen (und medizinischen) Thematiken der
Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien
Während der Regelarbeitszeit ständiges
ambulantes (kassenfinanziertes) kinder- und jugendpsychiatrisches Versorgungsangebot
im HPZ
Außerhalb der Regelarbeitszeit kinder- und
jugendpsychiatrische Abklärung von akuter Eigen- und Fremdgefährdung
Angebot einer niedrigfrequenten ambulanten
kinder- und jugendpsychiatrischen (krankenkassenfinanzierten) Begleitung nach
der Entlassung
Bei Anfrage ausführliche Überprüfung der
Indikation und Dauer der stationären heilpädagogischen, psychotherapeutischen
Intensivbetreuung aus kinderpsychiatrischer Sicht
Bei Bedarf Überprüfung, Einleitung und ärztliche
Begleitung einer Psychopharmakotherapie
Regelmäßige kinderpsychiatrische Visiten durch
die chefärztliche Leitung des HPZ